Auf den folgenden Seiten können Sie Einblick nehmen in die Aufgaben und Zuständigkeiten unseres Beratungs- und Förderzentrums. Wir sind als dezentrale Förderschule für die regionale Unterstützung der Inklusion an den allgemeinen Schulen zuständig. Unsere Lehrkräfte sind dort eingesetzt und dienen als Ansprechpartner für Lehrkräfte, Eltern und Schulleitungen. Die Grundbedigungen der Inklusion werden regional durch "Inklusive Schulbündnisse" geregelt.
Die Aufgaben eines Beratungs- und Förderzentrums ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz und der VOSB.
Das regionale Beratungs- und Förderzentrum unterstützt die allgemeinen Schulen bei der Umsetzung der Inklusion. An allen Schulen finden sich unsere Lehrkräfte, teils auch im Team aus mehreren
Personen. Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besitzen ("Inklusive Beschulung"), werden fallführend durch die BFZ-Lehrkräfte beraten und gefördert.
Wählt die allgemeine Schule nur die Stufe der "Vorbeugenden Maßnahme", sind die BFZ-Lehrkräfte beratend und unterstützend tätig.
Unser r-BFZ ist primär für folgende Förderschwerpunkte zuständig:
Wenn Schulen Hilfen für weitere Förderschwerpunkte benötigen, vermitteln wir an die überregionalen BFZ (Sehen, Hören, ...).
Zwischen den Schulen des LDK sind unsere Lehrkräfte eng untereinander vernetzt. Schul- oder Stufenwechsel werden dadurch erleichtert. Durch eine seit vielen Jahren bestehende Vernetzungsstruktur sind
die Schnittstellen zu außerschulischen Einrichtungen gut ausgebaut. Auch hier kann die allgemeine Schule davon profitieren.
§ 51 HSchG - Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule
lnklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung findet als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt. 2Bei der Planung und Durchführung der inklusiven Beschulung wirken Förderschullehrkräfte und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen entsprechend dem individuellen Förderplan nach § 49 Abs. 4 zusammen. 3Die Beratung für die inklusive Beschulung erfolgt durch das zuständige sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum und die Schulaufsichtsbehörde.
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Die Familienklasse ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Familie, einer staatlichen Regelschule, den regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) und dem Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V.. Bei diesem Projekt lernen Schüler mit Lern- und Verhaltensauffälligkeiten im Schulalltag, diesen wieder angemessen zu bewältigen. Dieses Ziel lässt sich nur umsetzen, wenn Eltern aktiv in die Veränderungsprozesse mit eingebunden werden. Im Rahmen des multifamilientherapeutischen Ansatzes werden Familien und Schule zusammengeführt.
Der Videoabschnitt stammt aus den tagesthemen vom 17.12.2019, 22:15 Uhr:
#lösungsfinder Familienklassen: Kinder und Eltern gemeinsam im Unterricht (tagesschau.de)
https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt-7207.html
Die durch das rBFZ Wetzlar bereuten Schulen gliedern sich in fünf Regional-Teams deren Standorte und zugewiesenen Förderschullehrkräfte Sie der Grafik unten entnehmen können.
Schule für Erziehungshilfe des Lahn-Dill-Kreises
Stoppelberger Hohl 89a
35578 Wetzlar
sfeh@sfeh.de
+49 6441 3090970
+49 6441 3090971
Frau Mader: 30909-09/-70
Frau Kröck: 3090972
Schule für Erziehungshilfe des Lahn-Dill-Kreises, Stoppelberger Hohl 89a, 35578 Wetzlar
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