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Beratung, Diagnostik, inklusiver Unterricht und Förderung an den allgemeinen Schulen

Das regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) Wetzlar

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Auf den folgenden Seiten können Sie Einblick nehmen in die Aufgaben und Zuständigkeiten unseres Beratungs- und Förderzentrums. Wir sind als dezentrale Förderschule für die regionale Unterstützung der Inklusion an den allgemeinen Schulen zuständig. Unsere Lehrkräfte sind dort eingesetzt und dienen als Ansprechpartner für Lehrkräfte, Eltern und Schulleitungen. Die Grundbedigungen der Inklusion werden regional durch "Inklusive Schulbündnisse" geregelt.

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Allgemeine Informationen

Die Aufgaben eines Beratungs- und Förderzentrums ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz und der VOSB.

BFZ: Aufgaben

Das regionale Beratungs- und Förderzentrum unterstützt die allgemeinen Schulen bei der Umsetzung der Inklusion. An allen Schulen finden sich unsere Lehrkräfte, teils auch im Team aus mehreren Personen. Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung  besitzen ("Inklusive Beschulung"), werden fallführend durch die BFZ-Lehrkräfte beraten und gefördert. Wählt die allgemeine Schule nur die Stufe der "Vorbeugenden Maßnahme", sind die BFZ-Lehrkräfte beratend und unterstützend tätig.

 

Unser r-BFZ ist primär für folgende Förderschwerpunkte zuständig:

  • Lernen

  • emotionale und soziale Entwicklung

  • Sprachheilförderung

  • körperliche und motorische Entwicklung

Wenn Schulen Hilfen für weitere Förderschwerpunkte benötigen, vermitteln wir an die überregionalen BFZ (Sehen, Hören, ...).

Vernetzung

Zwischen den Schulen des LDK sind unsere Lehrkräfte eng untereinander vernetzt. Schul- oder Stufenwechsel werden dadurch erleichtert. Durch eine seit vielen Jahren bestehende Vernetzungsstruktur sind die Schnittstellen zu außerschulischen Einrichtungen gut ausgebaut. Auch hier kann die allgemeine Schule davon profitieren.

Image by Alvaro Reyes
Allgemeine Infos

§ 51 HSchG - Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule

  1. lnklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung findet als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt. 2Bei der Planung und Durchführung der inklusiven Beschulung wirken Förderschullehrkräfte und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen entsprechend dem individuellen Förderplan nach § 49 Abs. 4 zusammen. 3Die Beratung für die inklusive Beschulung erfolgt durch das zuständige sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum und die Schulaufsichtsbehörde.

  2. ...
     

Bürgerservice Hessenrecht - § 51 SchulG HE 2017 | Landesnorm Hessen | Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule | § 51 - Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule | gültig ab: 01.08.2017

Familienklassen des rBFZ

Die Familienklasse ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Familie, einer staatlichen Regelschule, den regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) und dem Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V.. Bei diesem Projekt lernen Schüler mit Lern- und Verhaltensauffälligkeiten im Schulalltag, diesen wieder angemessen zu bewältigen. Dieses Ziel lässt sich nur umsetzen, wenn Eltern aktiv in die Veränderungsprozesse mit eingebunden werden. Im Rahmen des multifamilientherapeutischen Ansatzes werden Familien und Schule zusammengeführt.

Der Videoabschnitt stammt aus den tagesthemen vom 17.12.2019, 22:15 Uhr:

#lösungsfinder Familienklassen: Kinder und Eltern gemeinsam im Unterricht (tagesschau.de)

https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt-7207.html

Familienklassen
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Inklusive Schulbündnisse
Regional-Teams des rBFZ

Die durch das rBFZ Wetzlar bereuten Schulen gliedern sich in fünf Regional-Teams deren Standorte und zugewiesenen Förderschullehrkräfte Sie der Grafik unten entnehmen können.

Um die Einsatzschulen der Lehrkräfte als PDF herunterzuladen, bitte auf das Bild klicken.

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Das Team des regionalen Beratungs-
und Förderzentrums (rBFZ)
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Frau Mader

Förderschulrektorin i.K.

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Frau Kröck

Förderschulkonrektorin zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben i.K

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N.N.

Stellvertretung

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Frau Schweitzer

Fachberatung für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

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Frau Dittrich

Fachberatung für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Grundschule) und  Fachbeartung Autismus

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Frau Nickel

Fachberatung für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Sekundarstufe)

Team
Grundstufe
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Sekundarstufe
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Ihr Kontakt zur SfEh
Kontakt

Schule für Erziehungshilfe des Lahn-Dill-Kreises
Stoppelberger Hohl 89a
35578 Wetzlar
sfeh@sfeh.de

Telefon

+49 6441 3090970

Fax

+49 6441 3090971

Durchwahlen

Frau Mader: 30909-09/-70
Frau Kröck: 3090972

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!


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