Vorbeugende Maßnahmen & Inklusive Beschulung 

Vorbeugende Maßnahmen (VM) des rBFZ

VOSB § 3
Sonderpädagogische Beratungsangebote als vorbeugende Maßnahmen


(1) Schülerinnen und Schüler, bei denen Maßnahmen der allgemeinen Schule nach den §§ 1 und 2 allein nicht ausreichen, um dem Bildungsgang in der Klassengemeinschaft zu folgen, können durch sonderpädagogische Beratungsangebote von Beratungs- und Förderzentren unterstützt werden. Sonder-pädagogische Beratungsangebote als vorbeugende Maßnahmen richten sich an Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und sind insbesondere 

  1. Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs,

  2. Beratung zur Bestimmung des Entwicklungsstands, der Lernausgangslage und der Gestaltung von Lernarrangements im Hinblick auf die Nutzung innerschulischer und außerschulischer Angebote,

  3. Beratung bei der Bewertung einzelner Schülerleistungen aufgrund einer förderdiagnostischen Feststellung der Lernbedingungen und eines Auslotens der Förderchancen,

  4. Beratung im Rahmen der Schulanmeldung,

  5. Beratung aufgrund einer Kind-Umfeld-Analyse,

  6. Beratung aufgrund eines individuellen Kompetenz- und Entwicklungsprofils,

  7. Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie apparativer Hilfsmittel,

  8. Unterstützung bei der Fortschreibung des individuellen Förderplans bei drohendem Leistungsversagen, bei Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache, des Hörens, des Sehens sowie der örperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung.

 

VOSB § 4
Sonderpädagogische Förderangebote an allgemeinen Schulen als vorbeugende Maßnahmen


(1) Schülerinnen und Schüler, bei denen Maßnahmen der allgemeinen Schule nach den §§ 1 bis 3 allein nicht ausreichen, um dem besuchten Bildungsgang in der Klassengemeinschaft zu folgen, können unter Einbeziehung von regionalen und überregionalen Beratungs- und Förderzentren oder Förder-schulen durch Fördermaßnahmen nach § 50 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes unterstützt werden. Sonderpädagogische Fördersysteme wie die dezentrale Erziehungshilfe und die Sprachheilförderung sind in die Arbeit der Beratungs- und Förderzentren eingebunden.
(2) Fördermaßnahmen nach Abs. 1 werden in der Regel in der Klassengemeinschaft als individuelle und differenzierende Maßnahme oder durch Förderkurse erteilt. Die zusätzliche Förderung knüpft an die Anforderungen des Unterrichts der allgemeinen Schule an und zielt auf eine angemessene Passung zwischen individueller Lernausgangslage und schulischen Lernanforderungen.
Die Förderung in der Klassengemeinschaft hat Vorrang.

 

Inklusive Beschulung (IB) des rBFZ

VOSB § 12
Gestaltung des inklusiven Unterrichts

(1) Die inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule (§ 51 des Schulgesetzes) wird im inklusiven Unterricht verwirklicht, der sich an der gemeinsamen Erziehung und dem gemeinsamen Lernen aller Schülerinnen und Schüler orientiert. Bei der Gestaltung des inklusiven Unterrichts ist darauf zu achten, dass er den Begabungen und den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule in gleicher Weise gerecht wird und ihre aktive Teilhabe fördert. Es ist darauf zu achten, möglichen Diskriminierungen aktiv zu begegnen.

...

 

6) Lehrkräfte an Schulen mit inklusivem Unterricht achten in besonderem Maße darauf, dass heterogenen Lernausgangslagen im Unterricht entsprochen und das soziale Miteinander in enger Zusammenarbeit der beteiligten Professionen gefördert wird. Die hierfür grundlegenden Konzeptionen und qualitätssichernden Maßnahmen sind im Schulprogramm darzustellen. Die Beratung über die unter-schiedlichen Formen und die Weiterentwicklung inklusiver Beschulung erfolgt durch das zuständige Beratungs- und Förderzentrum, wenn erforderlich auch über das überregionale Beratungs- und För-derzentrum oder eine fachlich zuständige Förderschule sowie gegebenenfalls durch die Fachberaterin oder den Fachberater an der Schulaufsichtsbehörde (§ 51 Abs. 1 des Schulgesetzes).

Druckversion | Sitemap
Sekretariat: ✉️ sfeh@sfeh.de ☎️ +49 6441 3090 970 | ©2023 Schule für Erziehungshilfe in Wetzlar.

Anrufen

E-Mail

Anfahrt